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Aktuelles aus der Presse

Wir informieren Sie hier über aktuelle Themen und Aktionen über die in der Presse berichtet wurde:

Inzidenzwert von über 500 erreicht

Pandemie Die Sieben-Tages-Inzidenz im Landkreis liegt bei 521,6. Ab heute gelten weitere Beschränkungen.

Landkreis. Die aktuelle Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg sieht in Stadt- und Landkreisen, in denen die Sieben-Tage-Inzidenz an zwei aufeinanderfolgenden Tagen über 500 Neuinfektionen je 100 000 Einwohnern liegt, weitergehende lokale Beschränkungen vor. Der Landkreis Schwäbisch Hall liegt seit Samstag über dem Schwellenwert.

Ab heute gelten deshalb neben den bisherigen Beschränkungen folgende Regelungen:

Nicht-immunisierten Personen, also Personen, die weder geimpft noch genesen sind, ist der Zutritt zu Betrieben des Einzelhandels und zu Märkten, die nicht zur Grundversorgung gehören, nicht gestattet. Ausgenommen sind etwa der Lebensmitteleinzelhandel, Wochenmärkte, Apotheken und Drogerien.

Zudem gilt für nicht-immunisierte Personen eine Ausgangsbeschränkung in der Zeit von 21 Uhr bis 5 Uhr. Der Aufenthalt außerhalb der Wohnung oder sonstigen Unterkunft ist dann nur bei Vorliegen eines triftigen Grundes gestattet. Dazu zählen beispielsweise der Weg zur Arbeit oder der Besuch von Ehegatten oder Lebenspartnern.

Nur noch ein Intensivbett frei

Die Sieben-Tage-Inzidenz pro 100 000 Einwohner lag am gestrigen Sonntag im Landkreis bei 521,6. Laut dem Divi-Intensivregister des Robert-Koch-Instituts gibt es Stand Sonntag noch ein freies Intensivbett in den Krankenhäusern des Landkreises Schwäbisch Hall. Der Anteil der Covid-19-Patienten im Intensivbereich liegt demnach bei 33,33 Prozent. 

Info Die konkreten Regelungen ergeben sich unmittelbar aus der Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg. Eine Übersicht mit allen derzeit geltenden Regelungen ist auf der Internetseite des Landes Baden-Württemberg zu finden:

www.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/dateien/PDF/Coronainfos/ZZ_Corona_Regeln_Auf_einen_Blick_DE.pdf

Die Bekanntmachung des Landratsamtes Schwäbisch Hall ist auf der Homepage www.lrasha.de zu finden.

HOHENLOHER TAGBLATT / 29.11.2021 / coja