Klinikum Crailsheim

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Aktuelles aus der Presse

Wir informieren Sie hier über aktuelle Themen und Aktionen über die in der Presse berichtet wurde:

Kündigungswelle ...

Corona Pflegeeinrichtungen in der Region und das Klinikum Crailsheim stellen sich auf die einrichtungsbezogene Impfpflicht ein, die Mitte März in Kraft tritt. 

Die einrichtungsbezogene Impfpflicht kommt Mitte März. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat gestern in einer Eilentscheidung abgelehnt, die Vorschriften vorläufig außer Kraft zu setzen, was rund 300 Klägerinnen und Kläger gefordert hatten. Beschäftigte in Einrichtungen des Gesundheits- und Pflegebereichs müssen also bis zum 15. März nachweisen, dass sie geimpft oder genesen sind oder aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können.

Die Evangelische Heimstiftung, die 165 Pflegeeinrichtungen betreibt, darunter Heime in Crailsheim, Blaufelden, Satteldorf, Rot am See und Fichtenau, ist auf die neue Situation eingestellt. „Wir haben allergrößte Anstrengungen unternommen, um zu einer sehr hohen Impfquote von rund 95 Prozent bei unseren Mitarbeitenden zu kommen“, erklärt Hauptgeschäftsführer Bernhard Schneider.

Impfquote weiter erhöhen

Durch weitere Impfangebote und die Ankündigung, alle ungeimpften Mitarbeitenden ab dem 16. März freizustellen, soll die Impfquote weiter erhöht werden. „Wir rechnen damit, dass wir durch die einrichtungsbezogene Impfpflicht nur vereinzelt Mitarbeitende verlieren werden. Trotzdem stellen wir uns durch Notfallpläne auf Personalengpässe ein“, so Schneider.

Vereinzelt hätten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wegen der künftigen Impfpflicht gekündigt, eine Kündigungswelle habe es bei der Evangelischen Heimstiftung aber nicht gegeben. „Wir stehen zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht und setzen sie ohne Wenn und Aber um. Wir können es nicht mehr verantworten, dass ungeimpfte Beschäftigte ohne ihr Wissen eine Infektion in eine Einrichtung tragen und dadurch möglicherweise ein dramatisches Infektionsgeschehen auslösen“, sagt Schneider. Er bedauert jedoch, dass das Thema von der Politik zu spät und nur halbherzig angepackt worden ist. „Es wäre schon letztes Jahr nötig gewesen eine allgemeine Impfpflicht einzuführen um die vierte und fünfte Welle, in der wir jetzt stehen, zu verhindern.“

Das gemeinnützige Unternehmen Diakoneo, das das Seniorenheim am Kreuzberg in Crailsheim betreibt – und weitere 200 Einrichtungen in Baden-Württemberg, Bayern und Polen – habe von Beginn an für die freiwillige Corona-Impfung geworben und versucht, Mitarbeitenden durch Aufklärung Ängste und Sorgen zu nehmen. „Wir werden das weiterhin tun, während wir selbstverständlich die gesetzlichen Vorgaben umsetzen“, erklärt Pressesprecher Markus Wagner. „Wir teilen aber die Auffassung in Teilen der Politik, dass eine partielle Lösung nicht ausreichend ist.“

Über dem Bundesschnitt

Genaue Auswirkungen der Impfpflicht ließen sich erst einschätzen, wenn die Maßnahmen greifen sollten, also nicht vor dem 15. März, meint Wagner. Die Impfbereitschaft der Mitarbeitenden von Diakoneo liege immerhin deutlich über dem Bundesdurchschnitt. „Bei rund 10 000 Mitarbeitenden macht sich aber auch ein kleiner Prozentsatz in absoluten Zahlen bemerkbar.“

Keine Kündigungen

Beim Schwesternverband, der unter anderem das Schrozberger „Haus am Brühlpark“ betreibt, gibt es aktuell keine Kündigungen, die auf die Impfpflicht zurückzuführen sind, berichtet Dirk Sellmann, Leiter der Abteilung Marketing und Projektmanagement. „Da in unseren Häusern der weit überwiegende Teil geimpft ist, erwarten wir auch keine Kündigungswelle. Allerdings ist die Arbeitsmarktlage für Pflegekräfte so angespannt, dass schon das Fehlen einzelner Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen zu Engpässen führen kann, daher haben wir immer wieder mal Stellen zu besetzen.“

Viele Pflegekräfte fühlten sich durch die einrichtungsbezogene Impfpflicht und erschwerte Arbeitsbedingungen in der Pandemie doppelt bestraft, weiß Sellmann: „Wir hoffen, dass sich mit der allgemeinen Impfpflicht die einrichtungsbezogene Impfpflicht erübrigt. Die allgemeine Impfpflicht ist gerechter.“

Ungleiche Behandlung

Würde die Impfpflicht für alle Menschen gelten und nicht nur für diejenigen, die im Gesundheits- und Pflegebereich arbeiten, wäre die Akzeptanz unter den Beschäftigten des Klinikums Crailsheim größer, vermutet Geschäftsführer Werner Schmidt. „Unser Personal hat teilweise schon ein Problem damit, dass es anders behandelt wird als alle anderen.“ Die Klinikleitung versuche mit Aufklärung Zweifeln zu begegnen und diese auszuräumen.

Schmidt: „Wir bedauern es, wenn Einzelne sich nicht impfen lassen, möchten unser Personal aber nicht verlieren. Es wäre ein Verlust um jeden, der seinen Beruf wegen der Impfpflicht verlässt.“ Denn klar sei auch: Pflegekräfte sind schon seit Jahren knapp. „Auf dem Arbeitsmarkt gibt es zurzeit keinen Ersatz.“

 

Gesetz zur Stärkung der Impfprävention

Bundestag und Bundesrat haben das „Gesetz zur Stärkung der Impfprävention gegen Covid-19“ im Dezember 2021 beschlossen. Darin ist die Einführung einer einrichtungsbezogenen Impfpflicht geregelt.

Beschäftigte von Kliniken, Pflegeheimen, Arztpraxen und Rettungsdiensten müssen bis zum 15. März ihrem Arbeitgeber einen Nachweis über eine abgeschlossene Impfung, einen Genesenennachweis oder ein ärztliches Attest, dass sie nicht geimpft werden können, vorlegen. Arbeitgeber haben das Gesundheitsamt zu informieren, wenn die Nachweise nicht fristgerecht vorgelegt werden oder Zweifel an der Echtheit oder Richtigkeit der Nachweise bestehen. Das Gesundheitsamt kann die Beschäftigung in – oder den Zutritt zu – den Einrichtungen, in denen die Nachweispflicht gilt, untersagen.

Ab dem 16. März ist ohne Vorlage eines entsprechenden Nachweises keine Aufnahme der Tätigkeit in den betroffenen Einrichtungen mehr möglich.

HOHENLOHER TAGBLATT / HALLER TAGBLATT / RUNDSCHAU GAILDORF / 12.02.2022 / Von Christine Hofmann

Für Menschen, die in der Pflege oder im Gesundheitsbereich arbeiten, gilt ab Mitte März eine Impfpflicht. 
Foto: Klinikum Crailsheim
Für Menschen, die in der Pflege oder im Gesundheitsbereich arbeiten, gilt ab Mitte März eine Impfpflicht.
Foto: Klinikum Crailsheim