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Aktuelles aus der Presse

Wir informieren Sie hier über aktuelle Themen und Aktionen über die in der Presse berichtet wurde:

Einigung in Tarifrunde 2021

Die Vereinigung der Kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) und der Marburger Bund erzielten in der Tarifrunde für Ärztinnen und Ärzte an kommunalen Krankenhäusern am 04.05.2022 eine Einigung.

Die Lohnsteigerung soll rückwirkend zum 01.10.2021 um 3,35 % erfolgen, alle Ärzte erhalten ab 01.01.2022 einen zusätzlichen Urlaubstag. Zudem gibt es – teils erst ab 01.01.2023 - Begrenzungen bei den Ruf- und Bereitschafts- sowie bei den Wochenenddiensten bzw. eine höhere Vergütung bei häufiger Beanspruchung.
Nach sieben Sondierungs- und Verhandlungsrunden haben sich VKA und Marburger Bund am 04.05.2022 auf einen Tarifabschluss im Bereich des TV-Ärzte/VKA geeinigt. Neben der Entgeltsteigerung waren insbesondere die Regelungen zu Ruf- und Bereitschaftsdiensten und auch zu freien Wochenenden wesentliches Thema in den Verhandlungsrunden.

Nach den bislang veröffentlichten Pressemitteilungen der VKA und des Marburger Bunds sieht die Einigung folgende wesentliche Eckpunkte vor:

  • Das Tabellenentgelt soll sich rückwirkend zum 01.10.2021 um 3,35 % erhöhen.
  • Es wird ein zusätzlicher Urlaubstag ab 01.01.2022 vereinbart.
  • Ab 01.01.2023 sollen Ärzte, die mehr als 29 Bereitschaftsdienste im Kalenderhalbjahr geleistet haben, einen Tag Zusatzurlaub bekommen. Die für einen zusätzlichen Urlaubstag zu leistende Anzahl an Nachtarbeitsstunden im Kalenderjahr wird von 150 auf 144 gesenkt.
  • Für Rufbereitschaft soll ab 01.07.2022 grundsätzlich eine neue Höchstgrenze von 13 Rufbereitschaften im Kalendermonat gelten. Die Möglichkeit der Anordnung bei Gefährdung der Patientensicherheit bleibt erhalten. Ab dem 14. Rufbereitschaftsdienst sollen Ärzte zusätzlich zum Rufbereitschaftsentgelt einen    
  • Zuschlag von 10 % erhalten, der sich nach jedem weiteren dritten Rufbereitschaftsdienst um jeweils weitere 10 Prozentpunkte erhöht. Für die tatsächliche Inanspruchnahme in der Zeit zwischen 0:00 und 6:00 Uhr sollen Ärzte zusätzlich zu dem Entgelt für Überstunden sowie für etwaige Zeitzuschläge erfasste
  • Zeiten einen weiteren neuen Zuschlag erhalten, der auf Wunsch in Freizeit ausgeglichen werden kann.
  • Grundsätzlich müssen ab 01.01.2023 nur bis zu vier Bereitschaftsdienste innerhalb eines Kalendermonats geleistet werden. Die Durchschnittsbetrachtung für ein Kalenderhalbjahr entfällt, jedoch bleibt die wichtige Möglichkeit der Anordnung bei Gefährdung der Patientensicherheit erhalten.
  • Unabhängig von der Dienstform ist ab 01.01.2023 grundsätzlich nur an zwei Wochenenden pro Monat (Freitag ab 21:00 Uhr bis Montag 5:00 Uhr) eine Arbeitsleistung zu erbringen. Die Möglichkeit der weiteren Anordnung bei Gefährdung der Patientensicherheit bleibt erhalten.
  • Nach der Pressemitteilung des Marburger Bunds soll sich zudem ab dem 01.01.2023 der Zuschlag, der bei Nichteinhaltung der im Tarifvertrag bereits verankerten Monatsfrist zur Aufstellung des Dienstplanung fällig wird, von 10 auf 17,5 % erhöhen, der auch für kurzfristige Inanspruchnahmen gilt.
  • Laut Pressemitteilung des Marburger Bunds sind Kliniken zudem ab sofort verpflichtet, die Kosten für den elektronischen Heilberufsausweis für Ärzte (eHBA) vollständig zu tragen.

Der Tarifabschluss steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung der zuständigen Gremien der VKA und des Marburger Bundes.

Mitteilung Baden-Württembergische Krankenhausgesellschaft e.V. / 05.05.2022