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Aktuelles aus der Presse

Wir informieren Sie hier über aktuelle Themen und Aktionen über die in der Presse berichtet wurde:

Landkreis: Risikogebiet

Pandemie Sieben-Tage-Inzidenz steigt gestern auf den Wert 51,5. Das Landratsamt meldet 25 Neu-Erkrankte.

Landkreis. Seit dem gestrigen Spätnachmittag zählt der Landkreis Schwäbisch Hall offiziell zu den Corona-Risikogebieten. Der Wert für die Sieben-Tage-Inzidenz pro 100 000 Einwohner hat inzwischen 51,5 erreicht. Insgesamt haben sich in den letzten sieben Tagen 101 Menschen neu mit dem Virus infiziert. Gestern hatte die Inzidenz noch 49,9 betragen. Die Kennziffer ist maßgeblich, um das regionale Infektionsgeschehen zu bewerten. Bund und Länder haben die Zahl von 50 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner in sieben Tagen mit Blick auf Kreise und kreisfreie Städte als maßgeblich für neue Einschränkungen in der Corona-Pandemie festgelegt.

Seit Ausbruch wurden im Landkreis Schwäbisch Hall 1.496 Corona-Erkrankte gezählt, 1296 Menschen sind wieder vollständig gesundet, aktuell sind noch 140 Menschen mit dem Virus infiziert.

Von den 25 gestern registrierten Infizierten stammen allein zwölf aus Crailsheim. Weitere Erkrankungen werden gemeldet aus Rot am See, Satteldorf (2), Frankenhardt (3), Stimpfach, Fichtenau, Blaufelden, Bühlertann, Ilshofen und Untermünkheim (2). Neben dem Landkreis Schwäbisch Hall zählen auch die Stadt Stuttgart, die Stadtkreise Baden-Baden und Heilbronn sowie die Landkreise Esslingen und Ludwigsburg zu den Risikogebieten in Baden-Württemberg.

Heute Pressekonferenz

Welche Folgen und Einschränkungen sich daraus ergeben, dass der Landkreis nun zu den Risikogebieten gehört, wird mit dem Land abgestimmt und heute bekannt gegeben. Der Landkreis hat zu einer Pressekonferenz eingeladen. „Es wird sicher eine weitere Reduktion der Teilnehmerzahlen bei Veranstaltungen und privaten Feiern geben“, heißt es in einer Mitteilung. Der Koordinierungsstab wurde am Donnerstag erneut einberufen. Ihm gehören Vertreter der Krankenhäuser, der Kreisärzteschaft, des DRK, der Polizei, der Feuerwehr, der Bundeswehr, der Gemeinden und des Landratsamtes an.

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