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Klinikum Crailsheim (Druckversion)

Entlassmanagement

Entlassung aus dem Krankenhaus

Im Rahmen des Entlass-Managements möchten wir zu einer bedarfsgerechten Versorgung unserer Patienten im Anschluss an die Krankenhausbehandlung beitragen. Bereits bei der Aufnahme wird deshalb eine erste Einschätzung über den voraussichtlichen Versorgungsbedarf nach der Entlassung vorgenommen.

Ist eine medizinische Rehabilitation als Nachsorge nach schweren Erkrankungen oder Verletzungen notwendig, wird während des stationären Aufenthaltes der Sozialdienst einbezogen. Dieser informiert den Patienten und die Angehörigen über die Möglichkeiten der Anschlussbehandlung nach dem stationären Aufenthalt und kümmert sich um die notwendigen Bescheinigungen für die Beantragung von Rehabilitationsmaßnahmen und informiert den Patienten und die Angehörigen über in Frage kommende Reha-Einrichtungen.

Bei Pflegebedürftigkeit nach dem Krankenhausaufenthalt erhalten der Patient und die Angehörigen eine Liste mit den Adressen und Kontaktdaten der Pflegeeinrichtungen in der Umgebung. Beratung und Information zu Fragen rund um die Themen Pflege und Hilfe im Alltag gibt es im Pflegestützpunkt des Landkreises Schwäbisch Hall, bei der Pflegeberatung der Pflegkassen und bei den Krankenkassen.

Hilfe durch Angehörige im akuten Pflegefall wird unterstützt

Nach § 2 Abs. 1 Pflegezeitgesetz hat jeder Beschäftigte bei einem familiären Pflegefall Anspruch auf Freistellung von der Arbeitspflicht für maximal 10 Arbeitstage, um eine akut aufgetretene Pflegesituation bedarfsgerecht zu organisieren oder eine pflegerische Versorgung des nahen Angehörigen in dieser Zeit sicherzustellen. Gegebenenfalls kann die Pflegebedürftigkeit von den behandelnden Ärzten des Krankenhauses als Nachweis für den Arbeitgeber bescheinigt werden.

Als Lohnersatzleistung kann Pflegeunterstützungsgeld beantragt werden.

Links zu allen Unterstützungsangeboten unter Sozialdienst.

Verlängerung des Krankenhausaufenthalts für pflegebedürftige Patienten

Für pflegebedürftige Patienten, die aus medizinischer Sicht entlassen werden können, für die aber kurzfristig kein Pflegeplatz gefunden wurde, kann der Krankenhausaufenthalt ausnahmsweise verlängert werden, wenn

  • und solange dem Klinikum freie Bettenkapazitäten zur Verfügung stehen und
  • der Patient oder die Angehörigen eine Wahlleistungsvereinbarung mit dem Krankenhaus abschließen, mit der die Vergütungsabschläge oder die gänzlich fehlende Abrechnungsfähigkeit gegenüber der Krankenkasse durch eine individuell festzulegende Zuzahlung abgegolten wird.

Weitere Informationen unter Zuzahlung.

http://www.klinikum-crailsheim.de//de/patienten/entlassmanagement