Beauftragte für Medizinproduktesicherheit nach §6 MPBetreibV


Aufgaben des Beauftragten für Medizinproduktesicherheit

Der Beauftragte für Medizinproduktesicherheit nimmt als zentrale Stelle folgende Aufgaben für den Betreiber wahr:

  • Kontaktperson für Behörden, Hersteller und Vertreiber im Zusammenhang mit Meldungen über Risiken von Medizinprodukten sowie bei der Umsetzung von notwendigen korrektiven Maßnahmen
  • Koordinierung interner Prozesse zur Erfüllung der Melde- und Mitwirkungspflichten der Anwender und Betreiber
  • Koordinierung der Umsetzung korrektiver Maßnahmen und der Rückruf- Maßnahmen durch den Verantwortlichen nach § 5 des Medizinproduktegesetzes

Vergleiche dazu § 6 Abs. 1 und 2 MPBetreibV in der Fassung vom 01.01.2017.