Klinikum Crailsheim

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Im Detail

Für gesetzlich Versicherte rechnen wir die Kosten des stationären Aufenthalts und der Behandlungen direkt mit der jeweiligen Krankenkasse ab. Die gesetzlich vorgeschriebene Eigenbeteiligung, die Krankenkassen von ihren Patienten ab dem 18. Lebensjahr erhält, muss am Ende des Klinikaufenthalts von der Klinik erhoben werden. Für Mitglieder einer privaten Krankenversicherung entfällt die Zuzahlung.

Von der Eigenbeteiligung befreit sind Wöchnerinnen für sechs Tage nach der Entbindung und generell von der Zuzahlungspflicht befreite Menschen sowie Patienten, deren Heilbehandlungen mit einer Berufsgenossenschaft abgerechnet werden.



Wahlleistungen

Die Chefarztbehandlung (persönliche Betreuung durch die Chefärzte und ihre Stellvertreter), Ein- und Zweibett-Zimmer sowie die Nutzung des Telefons sind Wahlleistungen, die extra berechnet werden müssen.

Besteht für diese Wahlleistungen keine private Kranken- bzw. Zusatzversicherung werden die Kosten am Ende des Klinikaufenthalts nach dem bei der stationären Aufnahme abgeschlossenen Wahlleistungsvertrag in Rechnung gestellt.

Als Mitglied einer privaten Krankenkassen können Sie Ihre Abrechnung gern auch an uns übertragen. Dafür benötigen wir Ihre Klinik-Card und/oder Ihre Versicherungsnummer.

Übernachtung nach ambulanter OP

Falls Sie auf eigenen Wunsch nach einer ambulanten Operation bei uns übernachten möchten, bieten wir Ihnen eine Übernachtung mit Verpflegung für  100,00 Euro pro Nacht an.