Kliniksozialdienst

Durch den Klinikaufenthalt können für den Patienten oder die Angehörigen neue Situationen entstehen. Oft mangelt es dann an Informationen über Hilfsangebote und die Ansprechpartner.
Der Kliniksozialdienst ergänzt die ärztliche und pflegerische Behandlung und Betreuung, wenn eine medizinische Rehabilitation als Nachsorge nach schweren Erkrankungen oder Verletzungen oder die Unterbringung in einem Pflegeheim notwendig ist. Der Sozialdienst
- informiert den Patienten und die Angehörigen über die Möglichkeiten der Anschlussbehandlung nach dem stationären Aufenthalt und
- kümmert sich um notwendigen Bescheinigungen für die Beantragung von Rehabilitationsmaßnahmen und
- informiert den Patienten und die Angehörigen über in Frage kommende Einrichtungen.
- Erforderlichenfalls bemüht sich der Sozialdienst um die Aufnahme in einer Reha-Einrichtung oder in einer Pflegeeinrichtung.
Für den akuten Pflegefall hält der Sozialdienst Informationsblätter mit den Adressen und Kontaktdaten von Pflegeeinrichtungen bereit. Diese erhalten alle Patienten bei denen nach der Einschätzung im Rahmen des Entlass-Managements ein Versorgungsbedarf nach dem Krankenhausaufenthalt festgestellt wurde.
Hilfsangebote gibt es für die Versorgung im häuslichen Bereich
- Ambulante Pflegedienste
- Essen auf Rädern
- Hausnotruf, Beantragung von Hilfsmitteln
- Pflegegeld
für die stationäre Versorgung in Pflegeeinrichtungen
- Kurzzeitpflege
- Betreutes Wohnen
- Altenwohnheim
- Pflegeheim
Der Sozialdienst des Krankenhauses übernimmt bei Pflegefällen eine vermittelnde Rolle durch die Information über die Hilfsangebote und die Kontaktadressen. Für die Beratung und Unterstützung im Einzelfall können sich die Patienten und Angehörigen an die Beratungsstellen des Landkreises, der Pflegekassen und der Krankenkassen wenden:
Pflegestützpunkt des Landkreises Schwäbisch Hall
Pflegeberatung der Pflegekassen
Pflegeberatung der Krankenkassen
Wichtiger Hinweis für Berufstätige:
Nach § 2 Abs. 1 Pflegezeitgesetz hat jeder Beschäftigte bei einem familiären Pflegefall Anspruch auf Freistellung von der Arbeitspflicht für maximal 10 Arbeitstage, um eine akut aufgetretene Pflegesituation bedarfsgerecht zu organisieren oder eine pflegerische Versorgung des nahen Angehörigen in dieser Zeit sicherzustellen. Gegebenenfalls kann die Pflegebedürftigkeit von den behandelnden Ärzten des Krankenhauses als Nachweis für den Arbeitgeber bescheinigt werden.
Als Lohnersatzleistung kann Pflegeunterstützungsgeld beantragt werden.
Unsere Unterstützung bei einer Versorgung im häuslichen Bereich
- Vermittlung von ambulanten Diensten, Essen auf Rädern
- Hausnotruf, Beantragung von Hilfsmitteln
- Information und Antragstellung zum Pflegegeld
Unsere Unterstützung bei einer stationären Versorgung
- Information und Vermittlung in Pflegeeinrichtungen
- Beratung und Unterstützung bei der Antragstellung
- Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung
- Unterstützung in Krisensituationen
- Suchtberatung von Betroffenen und Angehörigen
- Antragstellung von sozialrechtlichen Leistungen
Pflegeversicherung, Kosten für Heimunterbringung,
Hilfe für den Lebensunterhalt, Grundsicherung, Schwerbehindertenausweises - Organisation der medizinischen Rehabilitationsmaßnahmen
- Anschlussheilbehandlungen, geriatrische Rehabilitation
Der Sozialdienst des Klinikums Crailsheim ist erreichbar über das
Sekretariat
Cornelia Gutöhrlein
Tel.: 07951 490-160
Fax: 07951 490-139
E-Mail schreiben
Termine nach Vereinbarung
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag
08:00 bis 12:30 Uhr
Mittwoch
13:00 bis 15:30 Uhr
Klinikaltbau, Gebäude D im 2. Stock