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Aktuelles aus der Presse

Wir informieren Sie hier über aktuelle Themen und Aktionen über die in der Presse berichtet wurde:

Pool-Ärzte sozialversicherungspflichtig

Pool-Ärzte sind sozialversicherungspflichtig

Pool-Ärzte im Notdienst unterliegen der Sozialversicherungspflicht, das hat das Bundessozialgericht (BSG) am 24.10.2023 entschieden. Ausschlaggebend ist, ob die Mediziner in der Notdienstorganisation der KV eingebunden sind.

Der klagende Zahnarzt sei in die Organisation des Notdienstes der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg eingegliedert gewesen und habe seine Leistungen auch nicht selbst abgerechnet. Die Tätigkeit fand in durch die KZV angemieteten und durch diese mit Geräten, Material und Personal ausgestatteten Räumlichkeiten eines Notfalldienstzentrums statt. Um abzuklären, ob er der Sozialversicherungspflicht unterliegt, leitete der Zahnarzt ein „Statusfeststellungsverfahren“ ein. Daraufhin hatte die Rentenversicherung ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis und damit auch die Sozialversicherungspflicht verneint. Dem widersprach nun das Bundessozialgericht. Der Zahnarzt sei vollständig in die Notdienstorganisation der KZV eingegliedert gewesen. Auch das Personal, mit dem er dabei zusammengearbeitet habe, sei bei der KZV beschäftigt gewesen.
Das Urteil hat weitreichende Folgen. Die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) hat angekündigt, dass bei einer negativen Entscheidung des BSG die Tätigkeit der Poolärzte im ärztlichen Bereitschaftsdienst mit sofortiger Wirkung beendet wird und die Sprechstunden in den Notfallpraxen reduziert werden. Das wird zu einer noch stärkeren Belastung der Notfallambulanzen der Kliniken führen.
Aus Sicht der Kreisärzteschaft Crailsheim sind die Folgen gravierend. Wenn Poolärzte aus den Dienstplänen gestrichen werden, müssen Haus- und Fachärzte, die einen Kassensitz haben, kurzfristig zu Diensten verpflichtet werden. „Dadurch werden Haus- und Fachärzte über die Maßen und in unverantwortlicher Weise belastet“, so der Vorsitzende der Kreisärzteschaft, Dr. Helmut Kopp.

Information Klinikum und MVZ Crailsheim / 24.10.2024